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   BSG, 07.03.1969 - 2 RU 15/66   

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BSG, 07.03.1969 - 2 RU 15/66 (https://dejure.org/1969,11630)
BSG, Entscheidung vom 07.03.1969 - 2 RU 15/66 (https://dejure.org/1969,11630)
BSG, Entscheidung vom 07. März 1969 - 2 RU 15/66 (https://dejure.org/1969,11630)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.11.1961 - 2 RU 130/59
    Auszug aus BSG, 07.03.1969 - 2 RU 15/66
    der Betriebstätigkeit gleichzuerachtenden Gemeinschaftsveranstaltung gehandelt° Es kann ungeprüft bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen das Kegeln als eine Sportbetätigung angesehen werden kann, welche die Lei$tungsfähigkeit eines Beschäftigten im Unternehmen zu fördern geeignet ist" Denn jedenfalls konnte die Beteiligung der Angehörigen des Werkstättenbüros an den Kegelnachmittagen schon deshalb nicht ihrer versicherten Beschäftigung zugerechnet werden" weil, wie die Revision selbst einräumt, diese Veranstaltungen nach der Art ihrer Durchführung nicht geeignet waren" durch Sportbetätigung dem Ausgleich für die Belastung durch die Betriebsarbeit zu dienen (BSG 16, 1); Das Kegeln wurde vielmehr zur Stimmungsauflockerung des geselligen Beisammenseins betrieben° Der Beweggrund für die Einrichtung der Kegelnachmittage nurzelte zwar in der gemeinsamen Betriebszugehörigkeit der Teilnehmer und entsprang deren Wunsch, anstelle der im Betrieb üblich gewesenen gegenseitigen Geburtstagsbesuche in regelmäßigen Zeitabständen gesellige Zusammenkünfte abzuhalteno Diese betriebliche Beziehung ist jedoch zu lose, um die Teilnahme an ihnen der Betriebsarbeit gleichstellen zu könneno Derartige gesellige Veranstaltungen können, wie das LSG zutreffend ausgeführt hat und von der Revision nicht beenstandet wird, bei dem gegebenen Sachverhalt dem Betrieb nur unter den Voraussetzungen zugerechnet werden, die nach der allgemein gebilligten Rechtsprechung des erkennenden Senats für den Versicherungsschutz betrieblicher Gemeinschaftsveranstaltungen gegeben sein müssen (BSG l" 179f; ?, 249;|l7, 280; Reichsversicherungsordnuhg.
  • BSG, 09.08.1973 - 2 RU 52/71
    der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 7. März 1969 - 2 RU 15/66) sei für eine solche Veranstaltung erforderlich, daß sie der Förderung der Verbundenheit von Betriebsleitung und Belegschaft diene, der Betriebsleiter entweder selbst Veranstalter sei oder die Veranstaltung zumindest billige und fördere, diese in 'ihrer Planung und Durchführung von seiner Autorität getragen werde und die Erwartung bestehe, daß alle Betriebsangehörigen teilnehmen° Dieses Erfordernis sei im vorliegenden Fall schon deshalb nicht erfüllt, weil nur erwartet worden sei, daß die in der Kegelgruppe zusammengeschlossenen Betriebsangehörigen, nicht aber alle 342 Arbeitnehmer am Kegelabend teilnehmen und die Kegelgruppe zähle" nur 20 Mitglieder.

    Abend eine erhebliche körperliche Betätigung dar- stellten° Mehrere Zeugen hätten bestätigt, daß sie dabei tüchtig ins Schwitzen gekommen seien und am nächsten Tag Muskelkater gehabt hätten° Es sei ohne Unterbrechung gekegelt werden, und der Hausmeister Kf:;;jlhabe streng darauf geachtet, daß jeder, der an der Reihe gewesen sei, auch dran gekommen sei° Der vorliegende Fall hätte dem LSG Anlaß geben sollen, die wesentlichen Unterschiede zu den vom BSG entschiedenen Fällen 2 RU 15/66 und 2 RU 104/64 herauszustellen° In der ersten Entscheidung habe das BSG das Vorliegen eines versicherten Betriebssports schon deshalb verneint, weil der Beweggrund für die Kegelnachmittage darin gelegen habe, die bis dahin üblichen gegenseitigen Besuche der Betriebsangehörigen im Betrieb bei Geburtstagen in einer anderen Form der Geselligkeit durchzuführen° Im zweiten Fall sei ein versicherter Betriebssport abgelehnt werden, weil nichts dafür vorgetragen werden war, daß der aus Betriebsangehörigen bestehende Kegelklub das Kegeln als Ausgleichssport betrieben habe° Das BSG habe aber nicht die Frage gestellt, ob Kegeln überhaupt als Betriebssport angesehen werden könne" Auch in der Literatur sei anerkannt, daß Kegeln - 8.

  • LSG Hessen, 20.11.2012 - L 3 U 214/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Umschüler - berufliche

    Das Kegeln darf nicht bloßes Beiwerk zur Stimmungsauflockerung sein (Urteil des BSG vom 7. März 1969 - 2 RU 15/66 - juris).
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